De-Minimis Förderprogramm
Unternehmen des schweren Güterverkehrs können durch das Förderprogramm „De-Minimis“ Unterstützung bei Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt beantragen. Was genau alles zu diesen Maßnahmen gehört, ist in einer sogenannten Positivliste des Bundesamtes festgehalten – darunter auch LKW-Reifen. Die genaue Höhe und die jeweiligen Bedingungen der Förderung ändern sich bei jeder Förderperiode. Wir haben Ihnen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
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Fragen zu De-Minimis
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Unternehmen, bei denen die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind
Bei einer Mehrzahl von Unternehmen die als „ein einziges Unternehmen“ gelten, muss das beherrschende Unternehmen („Mutterunternehmen“) den Antrag stellen.
Die Zuwendungsvoraussetzungen müssen in diesem Fall nicht notwendigerweise beim antragstellenden Unternehmen vorliegen, aber am Durchführungsort/den Durchführungsorten gegeben sein.
Über die Förderung „De-Minimis“ können bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben abgesetzt werden. Die genaue Förderungshöhe richtet sich nach der jeweiligen Geräuschklasse und nach dem Rollwiederstand des Reifens. Runderneuerte Reifen werden zudem nach 1.9 gefördert.
Die maximale Förderungshöhe ergibt sich aus der Anzahl der förderfähigen Fahrzeuge multipliziert mit 2.000 Euro. Insgesamt kann ein Unternehmen nicht mehr als 33.000 Euro beantragen.
Über das eService-Portal auf bag.bund.de muss form- und fristgerecht ein vollständiger Antrag eingereicht werden.
Die Antragsfrist läuft vom 07. Januar 2020 bis zum 30. September 2020. Innerhalb dieser Frist können Sie bis zu fünf Anträge einreichen.
Natürlich nicht nur Reifen. Über De-Minimis können verschiedene Maßnahmen zur Förderung eingereicht werden. Dazu zählen:
- fahrzeugbezogene Maßnahme
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland)
- personenbezogene Maßnahme
(z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
- Maßnahme zur Effizienzsteigerung
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)
Nach Maßnahmekategorie 1.9 können neuen wie auch gebrauchte Reifen gefördert werden. Voraussetzung ist, vereinfacht ausgedrückt:
Dass die Reifen im EU-Label mit einer schwarzen Schallwelle gekennzeichnet sind und / oder deren Rollwiderstand mit den Energie-Effiziensklassen A, B oder C ausgezeichnet ist. Genauere Informationen über die Höhe der Förderung haben wir für Sie weiter unten auf der Seite zusammengefasst.
Selbstverständlich suchen wir gern für Sie den optimalen Reifen für Ihren Einsatzzweck mit der maximalen Förderfähigkeit!
Hilfestellung zur Beantragung von Reifen in der Förderperiode 2021
Die Höhe der Förderung für LKW-Reifen hängt sowohl vom Profil als auch von der jeweiligen Achsposition ab. Folgende Beispiele zeigen die verschiedenen Förderungskategorien (1.3 und 1.9) sowie die notwendigen Markierungen für eine De-Minimis Förderung. Die genaue Förderungshöhe können Sie anhand dieser Tabelle bestimmen.
LKW mit Heckantrieb und Anhänger
Sattelzug mit Heckantrieb
Antriebsachse(n) und vordere Lenkachse
Kategorie 1.9
Alle außer Antriebsachsen und vorderen Lenkachsen
Kategorie 1.3
Antriebsachse(n) und vordere Lenkachse
Kategorie 1.9
Alle außer Antriebsachsen und vorderen Lenkachsen
Kategorie 1.3
Wir beraten Sie gern und finden den perfekten Reifen für Ihren Anwendungsbereich mit der maximalen Förderungsmöglichkeit. Wenn Sie selbst errechnen wollen, wie hoch die mögliche Förderungshöhe ausfallen kann, können Sie alle Angaben mit dem Förderungskalkulator selbst berechnen.
GEMEINSAM. STARTEN
Wir finden für Ihren Bedarf den perfekten Reifen mit der maximalen Förderungsmöglichkeit. Starten Sie jetzt mit uns in die Förderperiode 2020.